Hofgestaltung Areal Obertor, Winterthur
Hofgestaltung Areal Obertor, Winterthur
3. Rang
Offener Wettbewerb, 2025
Auftraggeberin
Stadt Winterthur
Federführung
Eberli Landschaftsarchitektur
Bauingenieur
Baukonstrukt, Zürich
Visualisierung
maaars, Zürich
Im Innern des Hofes wird mit sensiblen Eingriffen ein Ort mit hoher Wiedererkennbarkeit, Atmosphäre und Nutzbarkeit geschaffen.
Wir verstehen die Hofgestaltung als ein Verschmelzen von bestehenden und zukünftigen Nutzungen, von bestehenden Objekten wie Mauern und Belägen mit neuen Elementen wie zum Beispiel der Pergola. Im Bereich der Durchwegung bleibt mittels präzischen Belagsschnitten der bestehende Bodenbelag aus Asphalt und Ortbeton mitsamt den Bodenmarkierungen erhalten. So werden Elemente aus unterschiedlichen Zeitschichten in die Gestaltung miteinbezogen, mit neuen Interventionen und Vegetationstypen verflechtet und eine hohe atmosphärische Wirkung erzeugt.
Es entstehen begrünte und entsiegelte Randbereiche mit verschiedenen Freiraumnischen und differenzierten Raumbezügen, welche zum Verweilen und zur Aneignung einladen.
In den Innenhof des Obertors gelangt man über Tor-Situationen, welche verschieden hierarchisiert sind; von der Obertor-Gasse, der Badgasse und durch die schmalen Verbindungen von der Neustadtgasse und dem Inneren Rettenbachweg. Die Pflastersteinbeläge leiten von den äusseren Gassen in den inneren Freiraum und bilden jeweils den Auftakt zum Innenhof des Obertors mit seiner neuen Gestaltung. Ebenso binden die Pflastersteinbeläge die bei den Toren aufzufinden Gebäudeeingänge an.
Der Hof wird als generationenübergreifend nutzbarer Ort begriffen, welcher für Anwohner, für Gewerbebetreibende und deren Mitarbeiter, sowie für die öffentliche Bevölkerung nutzbar ist und informelle Treffen ermöglicht.
Nutzungsangebote für Aufenthalt und Spiel befinden sich an den Rändern des Freiraums; so wird eine robuste Kulisse geschaffen, welche genügend Freiraum zur individuellen Aneignung lässt.
Die im Untergrund vermuteten historischen Relikte werden mit den vorgesehenen behutsamen Eingriffen nicht beeinträchtigt. Die Gutachten empfehlen die Bearbeitung des Bodens auf maximal 30cm Tiefe zu beschränken. Diese Rahmenbedingung werden explizit im Gestaltungsvorschlag berücksichtigt; die Not wird so zur Tugend und teure archäologische Bodenuntersuchungen werden vermieden.
Es werden ausschliesslich einheimische Pflanzen verwendet. Die Strauch- und Staudenbereiche sind an einheimische, standortgerechte Pflanzengesellschaften referenziert. So werden wertvolle Lebensräume mit Nischen geschaffen, welche ein reiches Angebot für Insekten und Tiere bieten.